Bei Vermietungen von Objekten kann nicht davon ausgegangen werden, das alles was gemacht wird auch fachmänisch Installiert wird.
- Es werden Lampen montiert und angeklemmt.
- zusätzliche Leitungen gezogen, wie Lautsprecher und TV Kabel
- zusätzliche Geräte aufgestellt
- Geräte gewechselt
- Möbel ein- und umbauten
- Kinderschutzvorrichtungen installiert, die nicht erlaubt sind
- etc.
Deshalb sieht hier der Gesetzgeber bei einem Mieterwechsel in Hauptmietwohnungen nach §7a ETVO 2002/A2 eine Überprüfung der elektrischen Anlage vor. Diese beeinhaltet die Sicherstellung und Einhaltung des ETG 1992, die Wirksamkeit des Fehlerschutzes, sowie die Verwendung eines 30mA FI-Schutzschalters. Ebenso das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Dokumentation. Wäre dies nicht der Fall, so können Forderungen vom Mieter gestellt werden.