Vermietungen

Vermietung von Wohnungen, Häusern und diverse Objekten

Bei Vermietungen von Objekten kann nicht davon ausgegangen werden, das alles was gemacht wird auch fachmänisch Installiert wird.
  • Es werden Lampen montiert und angeklemmt.
  • zusätzliche Leitungen gezogen, wie Lautsprecher und TV Kabel
  • zusätzliche Geräte aufgestellt
  • Geräte gewechselt
  • Möbel ein- und umbauten
  • Kinderschutzvorrichtungen installiert, die nicht erlaubt sind
  • etc.

Deshalb sieht hier der Gesetzgeber bei einem Mieterwechsel in Hauptmietwohnungen nach §7a ETVO 2002/A2 eine Überprüfung der elektrischen Anlage vor. Diese beeinhaltet die Sicherstellung und Einhaltung des ETG 1992, die Wirksamkeit des Fehlerschutzes, sowie die Verwendung eines 30mA FI-Schutzschalters. Ebenso das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Dokumentation. Wäre dies nicht der Fall, so können Forderungen vom Mieter gestellt werden.